Lutz Kühnen
Ihr Landtagskanditat

Konnexitätsprinzip
„Wer bestellt, der zahlt auch!“

Immer wieder stellt sich die Frage nach einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen, insbesondere um die ihnen „von oben“ zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können.
Alleine im Bereich der Jugendhilfe und der Sozialleistungen sind jedes Jahr Mehrbedarfe von einigen Millionen Euro in den Kreishaushalten zu verzeichnen. Diese Ausgaben werden zum Teil durch die jeweilige Kreisumlage von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mitfinanziert. Geld, welches nicht mehr in die Schaffung und den Erhalt der kommunalen Infrastruktur investiert werden kann.
Durch diese dauerhafte Unterfinanzierung der Gemeinden gerät die kommunale Selbstverwaltung immer mehr in Gefahr! Die den Kommunen übertragene Aufgaben müssen auch eins-zu-eins von der übertragenden Ebenen finanziert werden!
Das Konnexitätsprinzip hat seine Berechtigung nicht nur auf Basis des Artikels 104a des Grundgesetzes, sondern auch auf Grundlage des Artikels 78 (3) der Landesverfassung NRW und muss dementsprechend eingefordert werden - nötigenfalls über das Verfassungsgericht!

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